Die Sendung vor der Verpackungsauslegung definieren
Die Exportverpackung muss das spezifizierte Kupferbauteil bei Handhabung, Transport, Lagerung und Wareneingang schützen, ohne verdeckte Schäden, Verunreinigungen oder unsichere Hebevorgänge zu verursachen. Die Angabe "exportübliche Verpackung" ist keine vollständige Anforderung, da sich Produkte, Transportwege, Bestimmungsorte, Handhabungsgeräte, Lagerzeiten und Einfuhrvorschriften unterscheiden.
A. Produkt- und Transportdaten
- [ ] Teilebezeichnung, Zeichnung und Revisionsstand, Menge, Stückmasse, Packstückmasse, Abmessungen, Schwerpunkt und Ausrichtung.
- [ ] Transportart, Route, Umladungen, Bestimmungsort, geplante Lagerung, Witterungseinwirkung, Handhabungshäufigkeit und bekannte Abmessungs- oder Massegrenzen.
- [ ] Freigegebene Anschlagpunkte, Hebeverbotszonen, Staplerzugang, Bedarf an Kran oder Traverse sowie kopflastige oder außermittige Schwerpunktlage.
- [ ] Empfindliche bearbeitete, dichtende, kontaktierende, beschichtete, polierte, mit Gewinde versehene, geschweißte, hartgelötete oder geprüfte Flächen.
- [ ] Öffnungen, Wasserkanäle, Stutzen, Schläuche, Armaturen, Sensoren, lose Teile, Dokumente und Zubehör.
- [ ] Empfangs- und Entladegeräte, Entladebeschränkungen, Auspackfolge, Entfernung der Konservierung und Lagerbedingungen.
B. Produktschutz
- [ ] Das Bauteil vor dem Verschließen und Verpacken bis zum vereinbarten Zustand reinigen und trocknen.
- [ ] Öffnungen und Innenkanäle mit sauberen, sicheren und identifizierbaren Verschlüssen schützen, die keine Verunreinigungen abgeben und nicht im Bauteil verbleiben können.
- [ ] Fertige Kupferflächen von Bändern und Befestigungsmitteln aus Kohlenstoffstahl, verschmutztem Holz, abrasiven Stoffen oder reaktiven Verunreinigungen trennen, wenn Kontakt Flecken, Kratzer, Partikeleinbettung oder Korrosion verursachen kann.
- [ ] Dichtflächen, Gewinde, Kanten, Vorsprünge, Instrumente, Armaturen und empfindliche Verbindungen gegen Kontaktlasten schützen.
- [ ] Zulässige Konservierungsmittel, Inhibitoren, Sperrschichten, Trockenmittel, Umhüllungen oder Dampfphasen-Schutzmittel sowie das Verfahren zu ihrer Entfernung beim Wareneingang festlegen.
- [ ] Einen dem Transportweg und der Lagerung entsprechenden Feuchtigkeitsschutz vorsehen, ohne Restwasser im Produkt oder in der Verpackung einzuschließen.
Unterschiedliche Metalle, Oberflächen, Elastomerteile, elektrische Kontaktflächen, Reinwasserkreisläufe und vakuumgeeignete Flächen können unterschiedliche Konservierungsverfahren erfordern. Ein allgemeines Öl oder ein Inhibitor darf nur verwendet werden, wenn Verträglichkeit und Entfernung freigegeben sind.
C. Transportgestell, Kiste, Blockierung und Sicherung
- [ ] Das Bauteil an statisch geeigneten Stellen abstützen und die Last über die Grundkonstruktion verteilen.
- [ ] Längs-, Quer-, Vertikal- und Drehbewegungen für den festgelegten Transportweg verhindern.
- [ ] Blockierungs-, Band-, Schraub- oder Hebelasten nicht über Stutzen, Dichtflächen, dünne Wände, Kühlkanäle, Instrumente oder andere empfindliche Merkmale einleiten.
- [ ] Produkt- und verpackungsverträgliche Blockierungen, Aussteifungen, Sättel, Keile, Schrauben, Bänder oder Rückhalteelemente vorsehen.
- [ ] Staplertaschen, Anschlagmittelzugang, Hebepunkte, Gleichgewicht, Verpackungssteifigkeit, Stapelbarkeit und gegebenenfalls ein Stapelverbot bestätigen.
- [ ] Kontakt von Befestigungselementen und Vorsprüngen mit dem Produkt verhindern und lose Gegenstände in der Verpackung sichern.
- [ ] Endgültige Packstückmasse und -abmessungen, Schwerpunkt, Hebepunkte und Verschlussart dokumentieren.
Auch ein schweres Teil kann gleiten, kippen, sich drehen oder einen Boden örtlich überlasten. Die Befestigung des Produkts am Transportgestell ist nicht dieselbe Aufgabe wie die Sicherung des vollständigen Packstücks in oder auf einer Güterbeförderungseinheit (CTU).
D. Holzverpackung und Bestimmungslandregeln
- [ ] Festlegen, ob Paletten, Kisten, Stauholz, Blockierungen oder andere Verpackungsmaterialien aus Rohholz verwendet werden.
- [ ] Vor dem Versand die aktuellen pflanzengesundheitlichen und Einfuhranforderungen des Bestimmungslands bestätigen.
- [ ] Soweit ISPM 15 gilt, vorschriftsgemäß behandeltes und gekennzeichnetes Holzverpackungsmaterial aus autorisierter Quelle verwenden und die Sichtbarkeit der Kennzeichnung erhalten.
- [ ] Reparierte, wiederaufgearbeitete, wiederverwendete oder gemischte Holzverpackungen auf fortbestehende Konformität prüfen.
- [ ] Die ISPM-15-Kennzeichnung nicht als Nachweis für Produktschutz, Tragfähigkeit, Feuchtigkeitskontrolle oder die Einhaltung sämtlicher Bestimmungslandregeln behandeln.
ISPM 15 behandelt das pflanzengesundheitliche Risiko von Verpackungsmaterial aus Rohholz. Der Standard legt weder die Kiste aus noch zertifiziert er die verpackte Ladung. Ausnahmen und nationale Umsetzung sind für die konkrete Sendung zu prüfen.
E. Übergabe an die Güterbeförderungseinheit
- [ ] Containertyp oder andere CTU, Innenabmessungen, Türöffnung, Nutzlast, Bodenbelastbarkeit, Punktlastgrenzen, Zurrpunkte, Zustand, Sauberkeit und Wetterdichtheit bestätigen.
- [ ] Verantwortlichkeiten für Beladung, Lastverteilung, Blockierung, Aussteifung, Verzurrung, Prüfung, Fotos, Plombe, Masseerklärung und Übergabeaufzeichnungen festlegen.
- [ ] Packstückbewegungen verhindern, ohne Sicherungskräfte einzuleiten, die Verpackung oder Bauteil verformen.
- [ ] Soweit zutreffend Kondensation, Belüftung, Gefahrgut oder behandelte Materialien, Streckenbeschleunigungen, Umladungen und Entladesicherheit berücksichtigen.
Der CTU-Code von IMO/ILO/UNECE enthält unverbindliche weltweite Hinweise zum Packen und Sichern von Güterbeförderungseinheiten. Er ersetzt weder nationale oder verkehrsträgerspezifische Vorschriften noch Befördereranweisungen, Containerzertifizierung oder eine sendungsspezifische Ladungssicherungsauslegung.
F. Kennzeichnungen, Dokumente und Wareneingang
- [ ] Bestellnummer, Packstücknummer, Positionsnummer, Menge, Brutto- und Nettomasse, Abmessungen, Bestimmungsort und Handhabungskennzeichen.
- [ ] Soweit zutreffend Kennzeichnungen für Schwerpunkt, Heben, Stapleraufnahme, Trockenhalten, Ausrichtung, Stapelverbot und empfindliche Bereiche.
- [ ] Packliste, Bauteilidentität, Zertifikate, Prüf-Freigabe, Verpackungszeichnung, Fotos, Konservierungsnachweis, Trockenmittel- oder Indikatornachweis, Hebeplan und Auspackanweisung.
- [ ] Manipulations-, Stoß-, Kipp-, Feuchte- oder andere Indikatoren nur, wenn sie spezifiziert, positioniert, dokumentiert und mit einer vereinbarten Reaktion verknüpft sind.
- [ ] Wareneingangsprüfungen von Verpackungszustand, Kennzeichnungen, Plomben, Indikatoren, Feuchtigkeit, Bewegung, Korrosion, Verunreinigung, Schäden, Menge und Identität.
- [ ] Festgelegtes Verfahren für Fotos, Quarantäne, Meldung, Beweissicherung und Ansprüche gegenüber Beförderer oder Lieferant vor Reparatur oder Reinigung.
ASTM D3951 beschreibt eine handelsübliche Verpackungspraxis innerhalb ihres angegebenen Anwendungsbereichs. Sie darf nur herangezogen werden, wenn die Bestellung sie auswählt und ihr Anwendungsbereich zur Sendung passt; ihre bloße Nennung definiert nicht sämtliche Anforderungen an ein schweres kundenspezifisches Bauteil, ein Überseeziel oder eine Lagerbedingung.
